Sie haben Interesse daran, den bvdif und unsere Arbeit zu unterstützen? Dann senden Sie uns einfach das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben per Post
zu.
Folgende Personen oder Institutionen können eine bvdif-Mitgliedschaft beantragen:
Beiträge
Zur Finanzierung der Verbandsarbeit wird – neben einem einmaligen Aufnahmebeitrag – ein Jahresbeitrag für die Mitglieder erhoben. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung
festgelegt. Derzeit gelten die folgenden jährlichen Beitragssätze:
Einzelmitgliedschaft: Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern: Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern: Unternehmen bis zu 20 Mitarbeitern: Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern: Unternehmen ab 51 Mitarbeiter: |
100,00 Euro 500,00 Euro 750,00 Euro 1.250,00 Euro 2.500,00 Euro 3.500,00 Euro |
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